Verkaufsbedingungen

 

Erwerb von Waffen und Munition

Neben dem Kauf gilt auch der Tausch, die Schenkung, die Erbschaft, die Miete und die Gebrauchsleihe als Erwerb im Sinne des Waffengesetzes. Je nachdem, um welche Art von Waffe es geht, müssen beim Erwerb unterschiedliche Verfahren eingehalten werden: Das Gesetz verlangt für den Erwerb von Waffen und Munition einen schriftlichen Vertrag (meldepflichtige Waffen), einen Erwerbsschein (bewilligungspflichtige Waffen) oder eine Ausnahmebewilligung (verbotene Waffen). 

 

Link zur Webseite des Bundes: Bundesamt für Polizei - FEDPOL

Als Privatperson eine Waffe erwerben: https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffenerwerb.html

 

Waffen Waffen / Munitionsartart Verkaufsbedingungen
Meldepflichtige Waffen
  • Handrepetierer für die Jagd, einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre, Handrepetierer (Sportgewehre),
  • Ordonnanzrepetiergewehre wie Karabiner 11, 31, Langgewehr 11.
  • Kaninchentöter (einschüssig);
  • Soft-Air-Waffen;
  • Alarm-, Schreckschusspistolen;
  • Imitationswaffen;
  • Paintball-Waffen;
  • Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern;
  • Druckluft- und CO2-Waffen.
  1. Schriftlicher Vertrag
  2. Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  3. Pass / ID, bei Ausländern zusätzlich die Niederlassungsbewilligung (C)

Bewilligungspflichtige 

Waffen

  • Pistolen und Revolver;
  • Selbstladebüchse;
  • Unterhebelrepetierer (lever action) wie z.B. Winchester;
  • Vorderschaftrepetierer (pump action);
  • ausländische Ordonnanzrepetiergewehre, die nicht für das Schiesswesenausser Dienst zugelassen sind wie z.B. Mosin Nagant, Lee Enfield MKIV, Mauser K98;
  • Selbstladeflinte;
  • Halbautomatische Gewehre wie z.B. Sturmgewehr PE 90, PE 57, AR15 und AK47 mit Ladevorrichtung von bis und mit 10 Schuss
  1. Gültiger Waffenerwerbsschein
  2. Schriftlicher Vertrag
  3. Pass / ID, bei Ausländern zusätzlich die Niederlassungsbewilligung (C)
Verbotene Waffen
  • Halbautomatische Gewehre wie z.B. Sturmgewehr PE 90, PE 57, AR15 und AK47 mit "Ladevorrichtung mit hoher Kapazität LhK"
    von über 10+ Schuss
  • Faustfeuerwaffen, (Pistolen) mit "Ladevorrichtung mit hoher Kapazität LhK"
    von über 20+ Schuss
  • Zu Halbautomaten abgeänderte Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen abgeänderte schweizerische Ordonnanz-Seriefeuerwaffen

oder

in beiden Fällen zusätzlich

  1. Schriftlicher Vertrag
  2. Pass / ID, bei Ausländern zusätzlich die Niederlassungsbewilligung (C)

Verbotene Waffen

  • Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen (Schlagrute, Wurfstern, Schlagring, Schleuder mit Armstütze);
  • Waffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen (Feuerzeug mit Messer, Natel mit Elektroschockgerät usw.);
  • Seriefeuerwaffen;
  • Panzerfaust;
  • schweres Maschinengewehr;
  • Laser-, Nachtsichtzielgeräte,
  • Schalldämpfer und Granatwerfer als Zusatz zu einer Feuerwaffe;
  • Elektroschockgeräte, welche die Widerstandskraft von Menschen beeinträchtigen oder die Gesundheit auf Dauer schädigen;
  • Messer, deren Klinge mit einhändig bedienbarem automatischem Mechanismus ausgefahren werden kann;
  • Schmetterlingsmesser;
  • Wurfmesser;
  • Dolch mit symmetrischer Klinge.
  1. Gültige Ausnahmebewilligung des Wohnkantons
  2. Schriftlicher Vertrag
  3. Pass / ID, bei Ausländern zusätzlich die Niederlassungsbewilligung (C)

Ausnahmebewilligung für Sammlerinnen und Sammler der aufgelisten Waffen müssen beim kantonalen Waffenbüro des Wohnkantons schriftlich beantragt werden. Es emphielt sich vorgängig anzurufen und sich über die Bedingen zu informieren.

Magazine - Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (LhK)
  • Bei Langwaffen ab 10+ Schuss Kapazität
  • Bei Kurzwaffen ab 20+ Schuss Kapazität

Kopie der Besitzbestätigung für den Altbesitz einer Waffe mit "Ladevorrichtung mit hoher Kapazität LhK" für die das Magazin verwendet werden kann

oder

Kopie der Ausnahmebewilligung einer neu erworbenen Waffe mit LhK für die das Magazin verwendet werden kann. 

oder

Kopie des WES der Waffe mit LhK für die das Magazin verwendet werden kann.

Munition
  • Zentralfeuer und Randfeuerpatronen
  • Schwarzpulver und Nitropulver
  1. Schriftlicher Vertrag
  2. Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  3. Pass / ID, bei Ausländern zusätzlich die Niederlassungsbewilligung (C)

 

Dokumente und Links

Gesuch für einen Waffenerwerbsschein (PDF, 61.63 KB)

Gesuch für Ausnahmebewilligung - Sportschützen(PDF, 336 KB)

Gesuchsformular für Ausnahmebewilligung für Sammlerinnen und Sammler (PDF. 350 KB)

Ausnahmebewilligung für Sammlerinnen und Sammler für Vollautomaten etz. müssen beim kantonalen Waffenbüro des Wohnkantons schriftlich beantragt werden. Es emphielt sich vorgängig anzurufen und sich über die Bedingen zu informieren.

Online Bestellung Starfregisterauszug (SRA)

Bestellung Strafregisterauszug an einem Postschalter

 

Ausnahme Waffenerwerb

Für Personen mit Wohnsitz im Ausland, Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung und Angehörige bestimmter Staaten
Personen mit Wohnsitz im Ausland und Personen ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) benötigen für den Erwerb aller Waffen einen Waffenerwerbsschein und zusätzlich eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- oder Heimatstaates, wonach sie dort zum Er
werb der Waffe oder des wesentlichen Waffenbestandteils berechtigt sind. 

Erwerb, Besitz, Anbieten, Vermitteln, Übertragung von Waffen, Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition, Tragen von Waffen und Schiessen mit Feuerwaffen ist Angehörigen folgender Staaten grundsätzlich verboten:

  • Albanien;
  • Algerien;
  • Sri Lanka;
  • Kosovo;
  • Mazedonien;
  • Bosnien und Herzegowina;
  • Serbien;
  • Türkei

​Link FEDPOL: Ausnahme Waffenerwerb

 

Merkblätter

Link FEDPOL: Merkblätter

Link zu: Häufige Fragen betreffend der Anpassungen im Waffenrecht per 15.August.2019

Kantonale Waffenbüros

Die kantonalen Waffenbüros vollziehen das schweizerische Waffenrecht. 

Link FEDPOL: Liste der kantonalen Waffenbüros

 

Die Zentralstelle Waffen

Der Bund hat im Bundesamt für Polizei eine Zentralstelle Waffen geschaffen, welche die kantonalen Vollzugsbehörden zu unterstützen hat.

Bundesamt für Polizei
Zentralstelle Waffen
Nussbaumstrasse 29
CH-3003 Bern

Link FEDPOL: Zentralstelle Waffen