Mo. | Geschlossen |
Di. | 17:00 | - | 21:00 |
Mi. | Geschlossen |
Do. | 17:00 | - | 21:00 |
Fr. | Geschlossen |
Sa. |
09:00 |
- | 18:00 |
So. | Geschlossen |
Erwerb von Waffen und Munition
Neben dem Kauf gilt auch der Tausch, die Schenkung, die Erbschaft, die Miete und die Gebrauchsleihe als Erwerb im Sinne des Waffengesetzes. Je nachdem, um welche Art von Waffe es geht, müssen beim Erwerb unterschiedliche Verfahren eingehalten werden: Das Gesetz verlangt für den Erwerb von Waffen und Munition einen schriftlichen Vertrag (meldepflichtige Waffen), einen Erwerbsschein (bewilligungspflichtige Waffen) oder eine Ausnahmebewilligung (verbotene Waffen).
Link zur Webseite des Bundes: Bundesamt für Polizei - FEDPOL
Als Privatperson eine Waffe erwerben: https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffenerwerb.html
Waffen | Waffen / Munitionsartart | Verkaufsbedingungen |
---|---|---|
Meldepflichtige Waffen |
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Bewilligungspflichtige Waffen |
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Verbotene Waffen |
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oder in beiden Fällen zusätzlich
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Verbotene Waffen |
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Ausnahmebewilligung für Sammlerinnen und Sammler der aufgelisten Waffen müssen beim kantonalen Waffenbüro des Wohnkantons schriftlich beantragt werden. Es emphielt sich vorgängig anzurufen und sich über die Bedingen zu informieren. |
Magazine - Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (LhK) |
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Kopie der Besitzbestätigung für den Altbesitz einer Waffe mit "Ladevorrichtung mit hoher Kapazität LhK" für die das Magazin verwendet werden kann oder Kopie der Ausnahmebewilligung einer neu erworbenen Waffe mit LhK für die das Magazin verwendet werden kann. oder Kopie des WES der Waffe mit LhK für die das Magazin verwendet werden kann. |
Munition |
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Dokumente und Links
Gesuch für einen Waffenerwerbsschein (PDF, 61.63 KB)
Gesuch für Ausnahmebewilligung - Sportschützen(PDF, 336 KB)
Gesuchsformular für Ausnahmebewilligung für Sammlerinnen und Sammler (PDF. 350 KB)
Ausnahmebewilligung für Sammlerinnen und Sammler für Vollautomaten etz. müssen beim kantonalen Waffenbüro des Wohnkantons schriftlich beantragt werden. Es emphielt sich vorgängig anzurufen und sich über die Bedingen zu informieren.
Online Bestellung Starfregisterauszug (SRA)
Bestellung Strafregisterauszug an einem Postschalter
Ausnahme Waffenerwerb
Für Personen mit Wohnsitz im Ausland, Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung und Angehörige bestimmter Staaten
Personen mit Wohnsitz im Ausland und Personen ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) benötigen für den Erwerb aller Waffen einen Waffenerwerbsschein und zusätzlich eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- oder Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffe oder des wesentlichen Waffenbestandteils berechtigt sind.
Erwerb, Besitz, Anbieten, Vermitteln, Übertragung von Waffen, Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition, Tragen von Waffen und Schiessen mit Feuerwaffen ist Angehörigen folgender Staaten grundsätzlich verboten:
Link FEDPOL: Ausnahme Waffenerwerb
Merkblätter
Link FEDPOL: Merkblätter
Link zu: Häufige Fragen betreffend der Anpassungen im Waffenrecht per 15.August.2019
Kantonale Waffenbüros
Die kantonalen Waffenbüros vollziehen das schweizerische Waffenrecht.
Link FEDPOL: Liste der kantonalen Waffenbüros
Die Zentralstelle Waffen
Der Bund hat im Bundesamt für Polizei eine Zentralstelle Waffen geschaffen, welche die kantonalen Vollzugsbehörden zu unterstützen hat.
Bundesamt für Polizei
Zentralstelle Waffen
Nussbaumstrasse 29
CH-3003 Bern
Link FEDPOL: Zentralstelle Waffen