Lokation
Öffnungszeiten Schiessstand
Siehe unten oder siehe auch unter: https://www.sg-zueri9.ch/schiessdaten
Achtung, Schiessdaten können sich ändern, bitte Tabelle beachten.
Angebot
Nebst den üblichen Ordonanzwaffen und Standardgewehren haben sie bei uns auch die Möglichkeit mit nicht-Ordonanzwaffen wie Pistolen, Revolver sowie mit allen Gewehrtypen zu schiessen.
Wir bieten folgende Distanzen an:
- 300 Meter - 10 Scheiben mit elektronischer Trefferanzeige für Langwaffen bis Kaliber .308 Win oder bis .4000J
- 300 Meter - 2 Scheiben mit elektronischer Trefferanzeige für Langwaffen bis Kaliber .338 Lapua oder bis .10000J
- 50 Meter mit Zugscheiben für Gewehr / Pistolen / Revolver alle Kaliber bis .308.
- Schrot kann zur Zeit leider nicht Angeboten werden.
- 25 Meter mit elektronischer Trefferanzeige für Revolver und Pistolen – 9mm / .38 Spezial.
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Preise
- Sie haben die Möglichkeit bei uns als Gast zu Schiessen, Unkostenbeitrag pro Besuch ist 45 CHF. Fuer die Nutzung der ganzen Anlage. Beim ersten Besuch ist nur diese Beitragsart moeglich.
- Wenn Sie öfters Schiessen empfehlen wir ihnen eine Anlagenutzer - Mitgliedschaft, der Jährliche Nutzungsbeitrag ist 250 CHF und ist jeweils vom 01.01 - 31.12 gueltig.
- plus jeweis 15 CHF pro Besuch für die Nutzung der ganzen Anlage.
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BEITRAGSART |
PREIS |
Gaestebeitrag fuer die Nutzung der ganzen Anlage |
45 CHF pro Besuch |
Anlagenutzer - Jahresbeitrag fuer die Nutzung der ganzen Anlage, gueltig vom 01.01 - 31.12 |
250 CHF pro Jahr + 15 CHF pro Besuch |
Nutzungsvoraussetzungen
Wenn Sie bei uns Schiessen wollen benötigen wir von Ihnen Kopien folgender Dokumente die Sie uns vorgehend via Email ( preasident@sg-zueri9.ch oder info@swissordnance.com ) zusenden.
Bitte beachten: Ohne diese Dokumente koennen Sie auf der Anlage nicht schiessen, auch nicht in Begleitung eines Analgenutzungsmitglieds.
- Eine Kopie des Personalausweises / bei Ausländer Kopie Ausländerausweis C
- Eine Kopie des Starfregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder eines Waffenerwerbscheins (Nicht älter als zwei Jahre)
- Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherung
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- Beim ersten Besuch ist eine Einweisung von uns bezüglich den Regelungen und Sicherheitsmassnahmen sowie Orientierung ueber die Anlage durch einen unserer Schützenmeister Obligatorisch.
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Sicherheitsvorschriften
Die vier Sicherheitsgrundregeln
Diese Regeln müssen dauernd wiederholt und angewandt werden.
- Alle Waffen sind immer als geladen zu betrachten.
- Es gibt keine Ausnahmen. Der Umgang mit Waffen ist konsequent und bedingungslos ernst zu nehmen.Die Unfälle werden meistens mit vermeintlich ungeladenen Waffen verursacht;
- Nie eine Waffe auf etwas richten, das man nicht treffen will.
- Die meisten Schiessunfälle sind auf die Nichteinhaltung dieser Regel zurückzuführen. Wenn jemand diese Bestimmung verletzt und darauf aufmerksam gemacht wird, so antwortet er in der Regel: «Meine Waffeist nicht geladen!» (Alle Waffen sind immer als geladen zu betrachten);
- Solange die Visiervorrichtung nicht auf das Ziel gerichtet ist, muss der Zeigefinger ausserhalb des Abzugbügels gehalten werden.
- Durch einen angeborenen Reflex verkrampft der Mensch in Stresssituationen die Hände. Die Kraft, die dabei ausgeübt wird, kann bis zu 20 kg betragen. Befindet sich der Zeigefinger am Abzug (Abzugswiderstand 2,0 kg), kann ungewollt ein Schuss ausgelöst werden. Der Zielvorgang benötigt mehr Zeit, als nur mit dem Zeigefinger an den Abzug zu gelangen. Der Schütze verliert dabei also keine Zeit, dafür gewinnt er an Sicherheit;
- Seines Zieles sicher sein.
- Das Ziel ist vor dem Schiessen immer zu identifizieren. Der Schütze muss sich über die Konsequenzen bei Querschlägern, Fehlschüssen und beim Durchschlagen des Zieles im klaren sein. Er ist für jeden abgegebenen Schuss verantwortlich.
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Standardgewehr / Freie Langwaffen
Betreten des Schiessstandes:
- Waffe aus dem Behealtnis / Tasche entnehmen und Tasche beim Eingang deponieren
- Verschluss offen
- Magazin bzw Blindmagazin (sofern vorhanden) entfernt
- Waffe in den Gewehrrechen stellen
- Tasche in den Ablagefaechern unterhalb der Gewehrrechen deponieren
Manipulationen an dieser Waffe sollten immer durch den Besitzer oder einen auf den Waffen Ausgebildeten Schuetzenmeister ausgeführt werden, da es eine Vielzahl von verschiedenen Typen gibt.
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Pistolen, Revolver / Freie Kurz-Faustfeuerwaffenwaffen
Betreten des Schiessstandes:
- Die Pistole wird grundsätzlich im Holster (Behältnis) bis zur Ladebank oder den entsprechenden Ablagefeachern getragen. Es ist verboten, die Handfeuerwaffe vorher heraus zu nehmen.
- Die Pistole wird vor der Ladebank in der Schützenlinie aus dem Behältnis genommen und in Richtung Ziel
wird der Verschluss geöffnet. Bei offenem Verschluss wird sofort das Magazin herausgenommen.
- Die Pistole wird auf der Ladebank in geöffnetem Zustand deponiert (Lauf Richtung Ziel, Zerlege-, Entspannhebel und Verschlusshalter sind sichtbar).
- Magazin bzw Blindmagazin (sofern vorhanden) entfernt
- Waffe mit geoeffnetem Verschluss auf die Ladebank mit dem Lauf Richtung Zielhang ablegen
- Die Pistole bleibt nach dem Schiessen offen (Verschluss wird automatisch in der Fangrast des Verschlusshalters arretiert). Das Magazin wird entfernt. Die Pistole wird mit offenem Verschluss auf die Ladebank
abgelegt.
- Korrektes Laden im Stand:
1. Magazin (Pistole) / Patronen in Tromel (Revolver) einsetzen
2. Ladebewegung (Pistole)
- Beim Schiessen hat der Schuetze sich klar an die Anweisungen des Übungsleiter/Schützenmeister zu halten.
- Mit diesem Verhalten werden Unfälle im Schiessstand verhindert.
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Fragen & Antworten bezüglich des Schiessbetriebs